|
Nächster Gottesdienst:
|
Brigitte Hauser Seine Liebe zu verleugnen, 2. Teil 6. Die Kasualien sind für die Menschen da 6. Die Kasualien sind für die Menschen daViele Menschen kommen nur noch über die Kasualien mit Kirche in Berührung. Soziologische Studien belegen, dass Kirche im Bewusstsein der Menschen der postmodernen Gesellschaft als Ort, wo getauft, konfirmiert, getraut und beerdigt wird, verankert ist. Die Kirche wird v.a. bei besonderen Anlässen, also bei biographischen Ereignissen beansprucht. Die Religion ist zur Privatangelegenheit geworden. Mir scheint es aber wichtig, Menschen, die von Kirche die "Dienstleistung" der Kasualien verlangen, ernst zu nehmen. Ihr Bedürfnis, Religion zu leben, ihre Lebensgeschichte mit der Geschichte Gottes zu verknüpfen, darf ihnen nicht gleich abgesprochen werden, auch wenn sie es nur schlecht in Worte zu fassen vermögen. Man soll ihnen nicht unterstellen, sie würden die Pfarrerin/den Pfarrer als ZeremonienmeisterIn und die schöne Kirche als Fotokulisse bei der Taufe und der Trauung missbrauchen. Unsere reformierten Landeskirchen sind Volkskirchen und darum teilweise Kasualienkirchen. Man bindet sich nicht mehr voll und ganz an die kirchliche Institution, sondern nur noch punktuell, eben bei besonderen Gelegenheiten. Kasualien halte ich für eine Chance; dank ihnen kommt Kirche in Kontakt mit verschiedenen Menschen, bleibt Kirche und mit ihr die Deutungskapazität des christlichen Glaubens für das Leben der/des einzelnen im Bewusstsein der Menschen. Kasualien lassen sich kaum biblisch begründen. V.a. die Eheschliessung ist in den biblischen Texten ein Rechtsakt, der mit keiner religiösen Handlung verbunden ist. (Vgl. Gen 24,67; Gen 29, 20-30; Ri 14;16; Ruth 2-4; Hos 1,2f;3) Die Eheschliessung bedeutete im antiken Judentum und in frühchristlicher Zeit, dass die Sozialgestalt "Haus" begründet oder um eine weitere Frau erweitert wurde. Ein rabbinischer Grundsatz lautete, dass die Ehe durch drei Dinge geschlossen werde: Geld, Urkunde und Beischlaf. [16] Kasualien sind kirchliche Handlungen, die der/dem einzelnen helfen, ihr/sein Leben mit Gott in Zusammenhang zu bringen. Kasualien haben für mich mit Seelsorge - verstanden als Begleitung von Menschen auf ihrem Lebensweg - zu tun. Kasualien haben sich im Laufe ihrer Geschichte verändert. Sie wurden der jeweiligen Zeit und den jeweiligen Bedürfnissen der Menschen angepasst, weil sich auch die Biographien der Menschen immer wieder verändert haben. Alle Menschen sollten Zugang haben zu den Kasualien und damit zu der Deutungskapazität des christlichen Glaubens für die Biographie der/des einzelnen, an der der Kasus immer festgemacht ist. Menschen, die sich selbstbewusst als Lesben und Schwule definieren und ihre Liebesbeziehungen, ihre Partnerschaften öffentlich respektiert leben wollen, gibt es als breite Bewegung erst seit dem 20. Jahrhundert. [17] Eine breite und um immer grössere Emanzipation kämpfende Lesben- und Schwulenbewegung wurde erst auf dem Boden der Individualisierung der Lebenswelten möglich. Die Kirche sollte immer wieder auf grundlegende gesellschaftliche Veränderungen reagieren, wenn sie ernst genommen werden will. Sie musste auf die Emanzipation der Frauen und auf die sexuelle Revolution reagieren, und jetzt ist sie aufgefordert, auf homosexuelle Menschen und ihre Partnerschaften zu reagieren. [18] Es ist lieblos und diskriminierend, Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung keine liturgische Begleitung zukommen zu lassen, sie quasi "spirituell zu exkommunizieren." Dem Berner Praktologen Müller geht es nicht nur um eine Hermeneutik des Textes, sondern auch um eine "Hermeneutik der Menschen" [19]. Er will verstehen, wer sie sind und was sie zu sagen haben. Menschen, auch die kirchenfernen, sollen also nicht auf den dogmatischen Prüfstand gestellt werden, wenn sie wegen einer Trauung zur Pfarrerin/zum Pfarrer kommen, sondern sie sollen begleitet werden. Bei der kirchlichen Segensfeier für ein Paar, kann es aber natürlich nicht darum gehen, Menschen oder ihre Beziehungen zu verherrlichen. Der Kasualgottesdienst darf nach Müller nicht die Gespaltenheit und Schuld des Menschen zudecken, das Dunkle verdrängen. [20] Im Gottesdienst anlässlich der Lebensbündnisfeier für ein Paar gehe es darum, dass dieses Ereignis, diese Erfahrung vor Gott im Lichte der Sache Jesu verarbeitet, interpretiert, aber auch in Frage gestellt werde. Der Gottesdienst solle durch das Wort Begegnung mit Gott eröffnen. Der Gottesdienst solle diesen besonderen Menschen in ihrem Glauben und Unglauben, in ihren hellen und dunklen Seiten, ihrer Gespaltenheit, ihrer verborgenen oder offensichtlichen Gottoffenheit Rechnung tragen. Dabei würden nicht nur die vom Kasus Betroffenen, sondern alle GottesdienstteilnehmerInnen angesprochen. Der Gottesdienst anlässlich eines Kasus sei ein Verarbeitungsangebot, das Vergangenheit bewältigen und Zukunft eröffnen könne. [21] Gerade Lesben und Schwule können ihre schmerzlichen Erfahrungen der Vergangenheit, auch mit der Kirche, in einem Segensgottesdienst zur Sprache bringen. Volkskirche, die in der Schweiz v.a. Kasualienkirche ist, muss, wenn sie Lesben und Schwule nicht verlieren will, homosexuelle Menschen respektieren, sie öffentlich gegen die verdeckten und offenen Angriffe einiger (evangelikalen) ChristInnen schützen. [22] V.a. aber muss sie für Lesben und Schwule liturgische Räume eröffnen. Die Möglichkeit zu kirchlichen Partnerschaftssegnungen wäre eindeutig ein Schritt von Kirche, Lesben und Schwule zu akzeptieren und nicht nur auf "Randgruppenspielplätzen" zu dulden. [23] Dank der stetigen Arbeit von Lesben und Schwulen und ihrer FreundInnen wird vielleicht die eine oder andere Landeskirche, ihre Kirchenordnung noch in diesem Jahrtausend ändern...! Wenn Kirche jedoch völlig aus den Lebensgeschichten von Lesben und Schwulen verschwindet, wird sie bald gänzlich aus ihrem Bewusstsein verschwinden. Im Buch "Ceremonies of the Heart" zeichnet sich ab, dass Kirche zwar im Leben von Lesben an Bedeutung verliert, nicht aber das Bedürfnis nach einem sinnstiftenden Ritual für ein Ereignis in der Lebensgeschichte. Wilhelm Gräb drückt mit folgendem Satz eine m.E. richtige, aber auch eine falsche Beobachtung aus. "Der Kasus drängt in die Kirche, weil er seine familiäre Veranlassung selber schon übersteigt. In ihm geht es um die Rechtfertigung einer Lebensgeschichte, die in den sozialen Bezügen, in denen sie verläuft und sich aufbaut gar nicht gefunden werden kann." [24] Gräb hat Recht, dass es im Kasus, z.B. einer Partnerschaftssegnung eines homo- oder heterosexuellen Paares, um ein religiöses Ereignis geht. Es geht darum, Gott um etwas zu bitten, was dem eigenen Verfügen entzogen ist, z.B. um das Gelingen der Beziehung oder um die Kraft, miteinander den Lebensweg bestreiten zu können. Das öffentliche Feiern einer Beziehung drückt aus, dass diese gerechtfertigt ist, also Zustimmung erfährt vom Paar selber, den FreundInnen und den Familien und v.a. von Gott. Dass es aber Paare in die Kirche drängt, dem widersprechen zumindest die Beispiele aus "Ceremonies of the Heart". Wenn Kirche für gleichgeschlechtliche Paare keine liturgischen Räume eröffnet, das christliche Deutungsangebot für ihre Beziehungen nicht zur Verfügung stellen will, finden die Paare christliche oder sonstige religiöse Sinnstiftung anderswo. Feiern können ausserhalb der Kirche stattfinden oder in "gay and lesbian churches". Sie können christliche Inhalte haben oder christliche mit solchen einer New Age-Philosophie mischen. Aber das Bedürfnis nach Paarsegnungen und Lebensbündnisfeiern bleibt bestehen. Den Kasus drängt es also nicht zwangsläufig in die Kirche, aber zur Religion! 7. Gottes Segen hängt nicht vom Trauschein abBei der Diskussion über kirchliche Segensfeiern für gleichgeschlechtliche Paare müssen zwei zentrale Punkte beachtet werden, die einer Klärung bedürfen: erstens das Verständnis des Segens und zweitens das protestantische Verständnis der kirchlichen Trauung und der Ehe. Die meisten christlichen Liturgien für gleichgeschlechtliche Paare enthalten einen Segen. Im Wunsch nach Segen äussern die Paare, dass sie sich für das Gelingen ihrer Partnerschaft nach etwas sehnen, das ausserhalb ihrer selbst liegt, das sie nicht "machen" können. "May your lives together be joyful and content, "Wir bitten Dich, unser Gott und Lebensquell, wir bitten Dich, unser Bruder Jesus Christus, wir bitten Dich heiliger Geist, Gott in uns: Begleite Urs und Emanuel auf ihrem Weg, hilf ihnen, ihre Freundschaft zu gestalten und die Chancen ihrer Krisen zu nutzen, damit sie die Gaben, die Du in sie hineingelegt hast, mehr und mehr entfalten können - zu Deinem Lob und ihrer und unserer Freude. Segne ihre Gemeinschaft und lass sie Bestand haben. Hilf ihnen - von sich loszulassen und zu sterben, sich fallenzulassen in Deinen Erdgrund hinein, damit ihr Leben Frucht bringt. Sei Du die Achse, um die sie kreisen, sei Du die Quelle, aus der sie trinken, sei Du die Freude, die sie suchen. Und der Herr segne euch und behüte euch ... " [26] Die biblische Grundbedeutung des Segens wird nach Stuhlmann am deutlichsten sichtbar im Winzerspruch Jes. 65,8. Segen meint Wachstumskraft, Lebenskraft. Es ist die Kraft des Schöpfers, die das Leben fördert und wachsen lässt. Mit dem Segen kann die Fluchwirklichkeit der Welt aufgebrochen werden. [27] Segen wird von Menschen also als lebensbegründende, lebensbejahende göttliche Kraft verstanden, um die man beten kann. Die Segensfeier mancher gleichgeschlechtlicher Paare eröffnete das Gespräch mit Eltern, die über die Lebensweise ihrer Kinder verunsichert sind, ermöglichte, das Leben in Heimlichkeit zu verringern und immer mehr als die/der zu leben, die/der man ist. Die kirchliche Segensfeier eines schwulen Paares im Juli 1995 in Bern sorgte dafür, dass kirchliche und ausserkirchliche Gremien ernsthaft über die Gleichberechtigung von Lesben und Schwulen nachzudenken begannen. Jede gefeierte Segensfeier wird so zu einem "Angriff auf die Fluchwirklichkeit". Ein verhängnisvolles Missverständnis des Segens pflanzen Kirchen selber immer wieder fort, nämlich dass segnen "absegnen" heisse und mit dem Segen eine weltliche Lebensform göttlich legitimiert werde. Der Synodalrat der Kirchen Bern-Jura übersetzt "benedicere" fahrlässigerweise mit gutheissen. [28] So kommt er zum folgenden vorläufigen Schluss, "(...) dass die Kirche 'ihren Segen geben soll' für Menschen, deren Absicht oder Auftrag bei der überwiegenden Mehrheit der Kirchenglieder mit Zustimmung rechnen kann. Fürbitte leisten dagegen soll die Kirche für alle Menschen." [29] Dass der Segen der Mehrheitsmeinung unterliegen soll, ist aus den biblischen Zeugnissen nicht abzulesen.[30] Der Segen Gottes ist nicht einer bestimmten Gruppe von Menschen vorbehalten. Der Segen ist auch nicht im Besitz der Kirche oder ihrer AmtsträgerInnen. In den kirchlichen Räumen kann nur um den Segen gebittet und Gottes Segen miteinander geteilt werden. Mir scheint es fragwürdig, Lesben und Schwule wegen Menschen, die massive Vorurteile gegenüber Homosexuellen haben - meist ohne welche persönlich zu kennen - von Partnerschaftssegnungen auszuschliessen. Allzu lange hat die Kirche ihre homosexuellen Mitglieder auf dem Altar der sogenannt "Frommen und Bibeltreuen" geopfert. Einen Unterschied zwischen Fürbittegottesdienst und Paarsegnung zu machen, scheint mir eher künstlich und sehr "sophisticated" zu sein; es entbehrt m.E. jeglicher theologischen Logik. Ehrlicherweise müsste Kirche zugeben, dass sie sich v.a. vor dem Verlust der Kirchensteuern der Evangelikalen fürchtet und theologische Bedenken und die Kirchenordnung nur Vorwand sind, nicht zu handeln. Mich stört es, dass homosexuelle Menschen als "Spaltpilze" von Kirche dargestellt[31] und die, die es wirklich sind, nämlich die FundamentalistInnen, mit Samthandschuhen angefasst werden.[32] Es kann meiner Meinung nach nicht mehr darum gehen, dass sich homosexuelle Menschen der Kirche gegenüber als würdig erweisen müssen, sondern die Kirche muss sich endlich den Homosexuellen gegenüber als würdig erweisen.[33] Die unterschiedlichen sexuellen Orientierungen von Menschen könnten ja auch als Bereicherung und nicht als Bedrohung verstanden werden. Eine kaum nachvollziehbare Haltung gegenüber Segensfeiern für gleichgeschlechtliche Paare kommt in der Orientierungshilfe der EKD bezüglich Homosexualität von 1996 zum Ausdruck. Darin heisst es, dass segnen Zuspruch des Beistandes Gottes heisse, der aber, sofern er sich auf eine bestimmte Lebensform beziehe, das Moment der Einwilligung Gottes einschliesse.[34] Die EKD lehnt die kirchliche Segnung gleichgeschlechtlicher Paare ab, da homosexuelle Beziehungen nicht dem Willen Gottes entsprächen und das biblische Menschenbild auf Ehe und Familie hingeordnet sei. Die Fülle der für das menschliche Leben wesentlichen Funktionen seien nur in Ehe und Familie möglich.[35] Homosexuelle müssen sich nach dem EKD Papier immer bewusst sein, dass ihre Beziehungen begrenzt sind.[36] Andererseits dürfen sie aber ihre defizitären Beziehungen ethisch verantwortbar leben.[37] Ich bezweifle, dass eine solch ambivalente Botschaft Menschen in ihrem Verlangen nach Heilwerden, in ihrem Bestreben, erfüllte, ganze Persönlichkeiten zu werden, ernst nimmt. Es scheint mir doch sehr problematisch, etwas äusserlich zu leben, wenn es innerlich nicht voll und ganz akzeptiert werden kann. M.E. geht es im Christentum nicht darum, aus Menschen gespaltene Persönlichkeiten zu machen, sondern darum, dass Menschen Leben und reiche Fülle haben (Joh 10,10). [38] Segnen oder benedicere heisst nicht "gutheissen", sondern "Gutes zusprechen" oder "ein gutes Wort zum Geleit geben". Segnen heisst nicht "absegnen", verleiht also keiner faktischen Wirklichkeit, keiner Lebensform an sich göttliche Legitimität, auch nicht der heterosexuellen Ehe. Es gibt einfach keine an sich christliche Lebensform. Eine Partnerschaft, ob sie nun gleich- oder gegengeschlechtlich ist, kann aber in einem christlichen Geist geführt und gestaltet werden. Und um göttliche Lebenskraft dazu kann immer wieder gebittet werden. Ihre Liebesbeziehungen können also homo- und heterosexuelle Paare in der Erfahrung des Zuspruchs des Segens leben, gestalten und verändern. Der Segen macht nicht aus etwas Profanem etwas Heiliges. Er weiht nicht und ist kein magischer Spruch mit Wirkungsgarantie. Der Protestantismus kennt kein sakramentales Eheverständnis. Der Segen gehört in der Bibel zum alltäglichen Leben (z.B. zum Abschied) und zu den Wendepunkten im Leben eines Menschen (z.B. zur Geburt).[39] Stuhlmann beschreibt den Segen treffend als Gottes Geleit. Der Segen wird mit diesem Ausdruck nicht spiritualisiert, sondern der Zuspruch des Segens, des Geleites Gottes, wird zur Kampfansage gegen die Mängel des Lebens und eröffnet Hoffnungsperspektiven.[40] Durch den Segen kann also Berührung mit der göttlichen Lebenskraft erfahren werden, Gottes Geleit und Schutz auch in schwierigen Zeiten, z.B. in schwierigen Phasen einer Beziehung. Der Segen, den man z.B. in seiner Partnerschaft erfährt, soll geteilt werden mit anderen Menschen. Segen kann man nicht horten wie Geld, sondern er wird grösser, wenn man ihn teilt.[41] Auch bei der kirchlichen Trauung eines heterosexuellen Paares findet nur eine Fürbitte um den Segen statt und keine Eheschliessung. Die kirchliche Trauung ist nicht eine Verdoppelung der zivilstandesamtlichen Eheschliessung. Sie ist keine religiöse Überhöhung der bürgerlichen Ehe. Das Proprium der kirchlichen Trauung ist also nicht die Eheschliessung, sondern die Segnung. Der Segen dürfte folglich nicht nur verheirateten Paaren mit Trauschein vorbehalten sein. Es gibt keinen zwingenden theologischen Grund, die Kasualhandlung der Paarsegnung nicht allen Paaren, unabhängig ihrer sexuellen Orientierung und ihres Zivilstandes, zugänglich zu machen.[42] Das grösste Hindernis auf dem Weg zur Gleichberechtigung gleichgeschlechtlicher Paare bezüglich kirchlicher Partnerschaftssegnung ist m.E. das Eheverständnis. Die Einführung kirchlicher Segenshandlungen für gleichgeschlechtliche Paare wird oft als Angriff auf die Ehe verstanden.[43] Dahinter stecken irrationale Ängste, die logisch kaum nachvollziehbar sind. Einerseits kommt ein grundlegendes "sakramentales Missverständnis" der heterosexuellen Ehe zum Ausdruck[44],andererseits die Homophobie einer heterosexuellen Gesellschaft.[45] Obwohl gerade Martin Luther die Ehe ein "äusserlich weltlich Ding" genannt und den Eheschluss vor die Kirchentür verbannt hat[46], scheinen die lutherischen Kirchen grundsätzlich mehr Mühe zu haben mit der Homosexualität als die reformierten.[47] Das liegt daran, dass das Luthertum vermehrt eine Theologie der Schöpfungsordnungen vertritt, die m.E. theologisch fragwürdig ist, weil sie gewisse faktische Wirklichkeit göttlich legitimiert, v.a. die der Mächtigen und schlechte Erinnerungen an Positionen der Deutschen Christen weckt. Ich teile die Meinung Bukowskis, dass die Ehe als Schöpfungsordnung aus der Bibel nicht begründet werden kann, sondern dass es nur Hinweise auf ein verantwortliches Leben in der Ehe gibt.[48] Die lutherisch dominierte EKD nennt die Ehe ethisch und kulturell gewolltes Leitbild und schätzt gleichgeschlechtliche Beziehungen als Abweichungen von diesem Leitbild ein.[49] Die heterosexuelle Ehe gilt ihr als Massstab, mit dem alle anderen Lebensformen gemessen werden. Ich kann Stuhlmann, dem Superintendenten der unierten Rheinischen Kirche, nur beipflichten, wenn er schreibt, dass das sogenannte biblische Menschenbild immer eher etwas über die Wünsche und Ideale derer verrate, die es entwerfen, als über die Aussagen der Bibel. Das liebgewordene Eigene werde als das von Gott gesetzte Mass deklariert, an dem Menschsein gemessen und bewertet werde. Fremdes und Abweichendes werde als defizitär und abnorm beschrieben. Er bezeichnet das als Sprache der Arroganz, die die sprächen, die über die Macht der Mehrheit verfügten.[50] Das EKD Papier weist ganz klar in diese Richtung. Man propagiert eine bürgerliche Ehetradition und muss darum notwendigerweise homosexuelle Beziehungen als begrenzte und eingeschränkte Beziehungen abwerten, die nicht dem Schöpferwillen Gottes gemäss sind.[51] Im EKD Papier heisst es zwar, dass Jesus Christus Mitte des Evangeliums ist, von der her die Schrift zu lesen sei ,[52] doch wird man beim Lesen dieses Papiers den Eindruck nicht los, dass die Leitbildfunktion von Ehe und Familie doch der wichtigere Grundsatz sei.[53] Die Reformierten gehen von den Erfahrungen homosexueller Menschen aus und vertreten eher eine christozentrische Theologie.[54] Der Synodalrat der Kirchen Bern-Jura schlägt seiner Synode gar vor, trauungsähnliche Feiern für gleichgeschlechtliche Paare zu prüfen und allenfalls dazu die erforderlichen Veränderungen der Kirchenordnung vorzunehmen.[55] Besonders beeindruckt hat mich die Haltung der in "Ceremonies of the Heart" beschriebenen Quäkergemeinde. Als man merkte, dass die gewünschte Lebensbündnisfeier eines Frauenpaares nicht Ehe genannt werden konnte, wegen der Assoziation zur zivilgesetzlichen Ehe, nannte man sie "Verpflichtungsfeier" (Celebration of Commitment). Um zu verhindern, dass diese Feier zu einer Zweitklassfeier und homosexuelle Partnerschaften zu Zweitklasse-Partnerschaften degradiert würden, benannte man auch die Feiern für heterosexuelle Paare in "Verpflichtungsfeiern" um.[56] Ich kann nur nochmals zusammenfassend wiederholen, dass es meiner Ansicht nach weder theologische noch humanwissenschaftliche Gründe gibt, einen qualitativen Unterschied zwischen homo- und heterosexuellen Paaren zu machen. Es ist Aufgabe von Kirche zu betonen, dass die Ehe ein Rechtsakt ist und die kirchliche Trauung ein Fürbitte- und Segensgottesdienst für ein Paar, ob es nun homo- oder heterosexuell ist und ob es seine Beziehung rechtlich geschützt hat oder nicht. Es gibt keinen Grund, unterschiedliche Feiern für homo- und heterosexuelle Paare anzubieten. Es müssen also für homosexuelle Paare keine neuen rituellen Handlungen erfunden und spezielle Liturgien geschrieben werden, wie das z.B. bei Scheidungs- oder Trennungsgottesdiensten der Fall wäre. Eine Unterschiedlichkeit der Segensfeiern ist nur in der biographischen Unterschiedlichkeit der Paare begründet und nicht in der sexuellen Orientierung.[57] [16] Vgl. Stuhlmann, Trauung 487. [17] Homosexuelle Menschen gab es dagegen zu jeder Zeit, in allen Kulturen. Jede Zeit und jede Kultur ging anders mit ihnen um. In bestimmten Kulturen, z.B. bei den Griechen, wurden homosexuelle Praktiken von Männern innerhalb eines bestimmten Rahmens toleriert, nämlich wenn es um einen älteren Mann und einen Jüngling ging. Der ältere Mann, der meist verheiratet war, hatte die aktive Rolle zu spielen, während der jüngere Mann den Part der Frau übernahm. [18] Schon die ersten Christusgläubigen hatten auf ihre Umwelt reagiert, z.B. in der Frage der Aufnahme der NichtjüdInnen in die Gemeinde, vgl. Apg. 11,17 oder in der Frage der Beschneidung der "Heiden", vgl. Apg. 15,9f. [19] Müller, Hochzeit 46. [20] Vgl. a.a.O. 60. [21] Vgl. a.a.O. 64. [22]Es darf nicht vergessen werden, dass viele homosexuelle ChristInnen, v.a. aus evangelikalen Kreisen, unter einem psychischen Druck stehen. Oft werden sie vor die Entscheidung gestellt, entweder auf ihre Homosexualität zu verzichten oder auf ihr Christsein. Diese Art "Seelsorge" kann Menschen zur Verzweiflung und in den Suizid treiben. [23] Ich möchte nicht verschweigen, dass gerade von den reformierten Landeskirchen gute Impulse zur Akzeptanz von Lesben und Schwulen ausgegangen sind. Es war eine Pionierinnenleistung der beiden Theologinnen Else Kähler und Marga Bührig, als sie 1974 im Evangelischen Studienzentrum Boldern bei Zürich Tagungen für Lesben und Schwule ins Leben gerufen hatten. Diese finden bis heute statt, seit einigen Jahren auch in anderen evangelischen Tagungshäusern. In Basel gibt es seit fünf Jahren die Lesbisch-Schwule Basiskirche, die jeden Monat gut besuchte Gottesdienste in der Elisabethenkirche durchführt und zur Evangelischen Kirche Basel-Stadt gehört. [24] Gräb, Rechtfertigung 32f. [25] Butler, Ceremonies 198. [26] Brunner-Dubey, Einkehren 119. [27] Stuhlmann, Trauung 489. [28] Evangelisch Reformierte Kirchen Bern-Jura, Gleichgeschlechtlichkeit 4. [29]ebd. Die Kirchen Bern-Jura lehnen Segensfeiern für gleichgeschlechtliche Paare ab, befürworten aber - im übrigen als erste evangelische Landeskirchen der Schweiz - offiziell seit Juli 1995 Fürbittegottesdienste für homosexuelle Paare. Der Synodalrat sagt, dass die Kirchenordnung nur eine Fürbittehandlung zulasse, nicht aber eine Segnung oder Trauung. Vgl. ebd. [30]Zudem wissen wir nicht zuverlässig, wie die Mitglieder der reformierten Landeskirchen über kirchliche Segensfeiern für gleichgeschlechtliche Paare denken. Es ist festzuhalten, dass nach der medienwirksamen "Schwulenhochzeit" im Juli 1995 die Berner Kirche keine Austrittswelle zu beklagen hatte, sondern dass sogar 106 Neu- oder Wiedereintritte mehr erfolgt sind als im Vorjahr. Vgl. Basler Zeitung, Kircheneintritte 9. [31] "Ein beachtlicher Teil unserer PfarrerInnen und Kirchenglieder ist heute nicht in der Lage, eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft gutzuheissen. Es wäre lieblos und würde die Einheit der Kirche ernsthaft gefährden, würden nun einzelne Amtsträger dessen ungeachtet solche Partnerschaften öffentlich segnen." Evangelisch Reformierte Kirchen Bern-Jura,Gleichgeschlechtlichkeit 4. [32]Lesben und Schwule der HuK (Homosexuelle und Kirche) fragen den Berner Synodalrat zurecht, mit wem sich Kirche solidarisieren wolle, mit den konservativen Gemeindegliedern oder den Lesben und Schwulen, mit welchem Segment der christlichen Bevölkerung den Kirchen mehr Mut, Lebenskompetenz, Innovationskraft, Spiritualität und Veränderungsenergie verloren gehe. Weiter erwarten sie von den Kirchen einen guten und tragfähigen Boden für ihre Beziehungen sowie Fürbitte und Segen. Es wird gehofft, dass die Landeskirchen endlich den Weg der Ängstlichkeit und Zögerlichkeit verlassen, damit Schwule und Lesben wirkliche Beheimatung in den Landeskirchen fänden. Vgl. Schildchrott, Einsegnung 27f. [33] Diese Meinung vertritt auch Pfarrer Klaus Bäumlin, der die erste offizielle kirchliche Segensfeier für ein gleichgeschlechtliches Paar in der Schweiz durchführte. Er sieht kirchliche Segensfeiern auch als Zeichen der Wiedergutmachung der Kirchen, die an der gesellschaftlichen Ächtung, Verurteilung, Verfolgung und Ermordung von Homosexuellen mitbeteiligt war. Konkrete Zeichen von Wiedergutmachung hält er für besser als verbale Schuldbekenntnisse. Vgl. Bäumlin, Erwägungen 3. [34] Vgl. EKD Texte, Spannungen 2. [35] Vgl. a.a.O. 16. 51-55. [36] Vgl. a.a.O. 45. [37] Vgl. a.a.O. 35;54. [38] Sehr interessant finde ich in diesem Zusammenhang das Buch des schwulen Ex-Jesuiten und Psychotherapeuten John Mc Neill über die reife Spiritualität homosexueller Menschen und über gesunde und pathologische Aspekte von Religion und McNeills Schlussfolgerung, dass gute Theologie gute Psychologie zur Folge haben werde und umgekehrt. Vgl. McNeill, Sie küssten sich 31-36. Besonders wichtig ist ihm das Irenäus-Wort "Die Herrlichkeit Gottes ist die der Menschen in Fülle." a.a.O. 21. [39] Vgl. Barben-Müller, Segen 352-354. [40] Stuhlmann, Trauung 490. [41] a.a.O. 491. [42] Konstitutiv für den Segen ist die Bitte um den Segen. Insofern sehe ich keinen theologischen Unterschied zwischen einem Segens- und einem Fürbittegottesdienst. In den Schweizerischen Reformierten Landeskirchen gibt es zwar - glücklicherweise - keine festgelegten, verbindlichen Trauformulare, doch das zentrale Element bei der Trauung ist die Fürbitte. Vgl. Kirchenbuch der Zürcher Kirche zum Gottesdienst bei der Trauung, XXI. Somit wären alle Gottesdienste anlässlich einer Lebensbündnisfeier Fürbittegottesdienste. [43] Vgl. z.B. EKD Texte, Spannungen 53. [44] Vgl. Bukowski, Missverständnis 366. [45] Für Veränderungen der traditionellen bürgerlichen Ehe - rechtsbürgerliche Kreise sprechen von der Auflösung aller Werte und beklagen den Zerfall der Moral - werden oft die Homosexuellen verantwortlich gemacht. Auf die Homosexuellen werden in der Folge zahlreiche negative Eigenschaften projiziert: Promiskuität, Verführung von Kindern und Jugendlichen etc. Bei Lesben kommt noch der Vorwurf des Männerhasses dazu. [46] Vgl. Stuhlmann, Trauung 497. [47] Das kommt v.a. zum Ausdruck in den kirchlichen Stellungnahmen. Vgl. z.B. die Orientierungshilfe der EKD zum Thema Homosexualität und Kirche, das Arbeitspapier Homosexuelle Liebe der Rheinischen Kirche und das Papier der Kirchen Bern-Jura, Kirche und Gleichgeschlechtlichkeit. [48] Vgl. Bukowski, Missverständnis 365. [49]Vgl. EKD Texte, Spannungen 3. [50] Vgl. Stuhlmann, Homosexuelle Liebe 265. [51] Vgl. EKD Texte, Spannungen 16, vgl. auch Pannenberg, Rechtsüberzeugungen 264. Er sieht die rechtliche Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften mit der ehelichen Gemeinschaft von Mann und Frau als eine Entfernung vom christlichen Menschenbild. [52] Vgl. EKD Texte, Spannungen 14. [53] Vgl. a.a.O. 3.8.16.33.41.45.48.53. [54] Gott kann nur von Jesus Christus her erkannt werden, auch in der Schöpfung. Gen 1 und 2 könnten nur vom NT her gelesen und nicht als Schöpfungsordnungen verstanden werden. Heterosexualität erklären sie nicht zur Norm. Die Rheinische Kirche beruft sich v.a. auf 1. Kor 7. In diesem Sinne könnten Homosexuelle ihrer Berufung entsprechend leben. Vgl. Rheinische Kirche, Homosexuelle Liebe 19-32.47-56. [55] Vgl. Evangelisch Reformierte Kirchen Bern-Jura , Gleichgeschlechtlichkeit 1. Die obligatorische Zivilehe vor der kirchlichen Trauung wurde vom Staat während des Kulturkampfes 1871-1876 eingeführt, um jedes entgegenstehende Recht, v.a. das Kirchenrecht, auszuschalten. Der neue Entwurf für die Revision des Zivilgesetzbuches von 1992 sieht meines Wissens die Streichung dieses Artikels vor. Einer Änderung der Kirchenordnungen steht also bald nichts mehr im Weg. [56] Butler, Ceremonies 246. [57] Ich kann dem Ethiker Wolfgang Lienemann in keiner Weise folgen. Er spricht sich zwar für eine liturgische Begleitung von homosexuellen Paaren aus, will aber andere liturgische Formulare verwenden als bei heterosexuellen Paaren. Man müsse die Differenzen zwischen diesen beiden Lebensgemeinschaften ernst nehmen und ihrem besonderen Charakter Rechnung tragen. Eine Segnung könne deshalb nicht mit einer Trauung gleichgesetzt werden. Vgl Lienemann, Ehe 35. |
Hauptseite
Gottesdienste
Wir über uns
Glaube und Liturgie
Blick in die Bibel
Links und mehr
Texte
Bücher, Videos und mehr...
Zitate, Sprüche & Witze
Nachrichten
Redaktionslog
|